Zuständig für diesen Bereich:

Gemeindesekretär

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH

Vize-Gemeindesekretärin

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH

Verwaltung

Alle Informationen über die Verwaltungsstruktur der Gemeinde. Informieren Sie sich über die politischen Organe, Ämter und Mitarbeiter und konsultieren Sie öffentliche Dokumente, Statistiken und Ausschreibungen.

Im Blickpunkt

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Neuigkeiten

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Neuigkeit - 15.05.2023

Agentur für Wohnbauaufsicht: konventionierte Wohnungen

Agentur für Wohnbauaufsicht: konventionierte Wohnungen und Wohnungen für Ansässige Hier...

Neuigkeit - 28.02.2024

ANPR: Dienst für den Erhalt von meldeamtlichen Bescheinigungen

Seit dem 15.11.2021 ist es für die Bürger*innen möglich, verschiedene Bescheinigungen direkt über den...

Neuigkeit - 07.12.2021

ANPR: neuer Dienst für den Erhalt von meldeamtlichen Bescheinigungen

Seit dem 15.11.2021 ist es für die Bürger*innen möglich, verschiedene Bescheinigungen direkt über den...

Neuigkeit - 23.09.2020

Ergebnis der Gemeinderatswahlen 2020 in Toblach

Gemeinderatswahlen 2020

Neuigkeit - 09.05.2024

Erneuerung der Internetseite

In den kommenden Tagen wird unsere Homepage erneuert. Deshalb kann es zu Darstellungsproblemen kommen....

Neuigkeit - 28.03.2022

Hier erhalten Sie Ihren Kataster- und Grundbuchsauszug kostenlos

Für die Abfassung Ihrer Steuererklärung und/oder ISEE-Erklärung benötigen Sie die Daten Ihrer Liegenschaften...

Veranstaltungen

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Termine

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Verwaltung

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Gremium

Fachkommission für die Zulässigkeit von Volksbefragungen

In den Gemeinden der Provinz Bozen wird die Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit und damit die Zulässigkeit der Volksabstimmung auf der Grundlage der Bestimmungen der einzelnen Gemeindesatzungen und -verordnungen von einer Kommission bewertet, die gemäß den Bestimmungen laut Art. 8 Abs. 1 des Landesgesetzes vom 18. November 2005, Nr. 11 zusammengesetzt ist. Die Mitglieder der Kommission für die Abwicklung der Volksabstimmungen werden vom Rat der Gemeinden nach Einvernehmen zwischen dem Rat der Gemeinden, dem Präsidenten des Landesgerichtes Bozen, dem Präsidenten der Kontrollsektion des Rechnungshofes mit Sitz in Bozen und dem Präsidenten der Autonomen Sektion für die Provinz Bozen des Regionalen Verwaltungsgerichtes ernannt, wobei je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied vom Sekretär des Rates der Gemeinden unter den drei von einem jeden der genannten Gerichtspräsidenten vorgeschlagenen Namen ausgelost werden. Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten, der die Sitzungen einberuft und leitet, sowie einen Stellvertreter. Sie entscheidet bei Anwesenheit aller Mitglieder mit Stimmenmehrheit und führt ihre Tätigkeit unter Einhaltung der in den jeweiligen Gemeindeverordnungen vorgesehenen Fristen aus. Die Kommission ist für alle Volksabstimmungen auf Gemeindeebene zuständig und wird für die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderates ernannt. Die Kosten für die Kommission gehen zu Lasten der jeweiligen Gemeinde.

Verwaltungsbereiche

Gemeindesekretär

Verantwortlich für die Gemeindeverwaltung

Gremium

Gemeindewahlkommission

Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt.  Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern. Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.

Gremium

Jugendbeirat

Jugendbeirat

Gremium

Kommission im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. (Unbewohnbarkeitserklärungen)

Kommission im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. (Unbewohnbarkeitserklärungen)

Gremium

Politiker

Auflistung / Übersicht der Vertreter der Bürger*innen in den politischen Organen der Gemeinde.

Dienste

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Dienst

pagoPA®

Für wen Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten...

Dokumente

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Dokumente - 30.10.2023

Anlage 1 zur Bauordnung

Anlage 1 zur Bauordnung

Dokumente - 30.10.2023

Anlage 2 zur Bauordnung

Anlage 2 zur Bauordnung

Dokumente - 30.10.2023

Anlage 3 zur Bauordnung

Anlage 3 zur Bauordnung

Dokumente - 31.05.2024

Ansuchen um Ausstellung eines Parkabonnements für die Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Wesberg-Taisten

Ansuchen um Ausstellung eines Parkabonnements für die Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Wesberg-Taisten

Dokumente - 12.04.2022

Bauordnung

Bauordnung

Dokumente - 01.08.2005

Benutzung des Kunstrasenplatzes in der Sportzone

Benutzung des Kunstrasenplatzes in der Sportzone

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