Folgen Sie uns auf
Die Gemeinde informiert, dass mit 01.01.2024 der neue Schatzmeister der Gemeinde die Südtiroler Sparkasse...
Weitere News...
Archiv
Home > Regelung der qualitativen und quantitativen Kriterien zur Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden können Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden
13.11.2012
223635854_1[112370].pdf (173 KB) - .PDF