Parkplatz bzw. Parkmöglichkeit für Camper


Parkmöglichkeiten für Camper im Gemeindegebiet von Toblach:

Im gesamten Gemeindegebiet von Toblach ist das Abstellen bzw. Parken von "Caravans" und "Autocaravans" auf den freien Parkplätzen sowie auf allen öffentlichen Flächen länger als 24 Stunden verboten.

Ansonsten kann auf allen Parkplätzen innerhalb der horizontalen Bodenmarkierung geparkt werden. Man muss sich jedoch an die dementsprechende Regelung des Parkplatzes halten und kein Verkehrshindernis darstellen.

Am Parkplatz der Mittelschule von Toblach (Mittelweg) stehen den Camper 03 Parkplätze für 120 Minuten zur Verfügung um in das Dorfzentrum zu gelangen. 

Am Toblacher See und in der Ortseinfahrt von Niederdorf stehen 2 Campingplätze für Caravans und Autocaravan bereit. Die zwei Campingplätze verfügen über die entsprechenden hygienischen Einrichtungen. Daher laden wir Sie ein, für die Nachtruhe die zwei genannten Campingplätze zu benützen. Die genaue Gebühr für die Campingplätze „Toblacher See“ und „Olympia“ sind uns nicht bekannt.

Im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September können die Camper im Weiler Rienz zu den angegebenen Tarifen abgestellt werden. Sollten die oben genannten Campingplätze vollkommen besetzt sein, können die Camper am Parkplatz im Weiler Rienz für 24 Stunden parken. An diesem Parkplatz im Weiler Rienz ist nur das Parken erlaubt und kein campieren. Die Gebühren und die Zeiten der Bewirtschaftung für die genannten Parkplätze sind wie folgt festgelegt:


Parkplatz im Weiler Rienz (Campen verboten)

Von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr



30 Minuten

Jede weitere halbe Stunde

Maximaler Tagestarif

PKW

€ 1,00

€ 1,00

€ 12,00 – Tag / 24h

Wohnwagen und Kleinbusse bis zu 9 Sitzplätzen

€ 1,50

€ 1,50

€ 18,00 – Tag / 24h

Fahrzeuge mit Wohnanhänger

€ 1,50

€ 1,50

€ 18,00 – Tag / 24h






Zuständig

DEU