Parkmöglichkeiten und Zufahrt zum Toblacher See


Parkplatzmöglichkeit am Toblacher See:

Der Parkplatz am Toblacher See ist ein kostenpflichtiger Parkplatz 365 Tage / Jahr von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. 

Von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist ein absolutes Park- und Halteverbot am Parkplatz des Toblacher Sees.

Die Fahrzeuge müssen am Parkplatz innerhalb der horizontalen Bodenmarkierung geparkt werden. Man muss sich jedoch an die dementsprechende Regelung des Parkplatzes halten und kein Verkehrshindernis darstellen.

Die Gebühren und die Zeiten der Bewirtschaftung für den genannten Parkplatz ist wie folgt festgelegt:


Parkplatz Toblacher See

Von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr



30 Minuten

Jede weitere halbe Stunde

Maximaler Tagestarif

PKW

€ 1,00

€ 1,00

€ 10,00 - Tag

Wohnwagen und Kleinbusse bis zu 9 Sitzplätzen

€ 1,50

€ 1,50

€ 15,00 – Tag

Fahrzeuge mit Wohnanhänger

€ 1,50

€ 1,50

€ 15,00 – Tag

Bus

€ 1,50

€ 1,50

€ 15,00 - Tag



Zufahrt zum Toblacher See:

Die Verkehrsregelung laut Verordnung Nr. 12/2024 vom 10.04.2024 ist die Zufahrt zum Toblacher See mit motorisierten Fahrzeugen vom 01.05.2024 bis zum 03.11.2024, jeweils von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr verboten. (siehe Anlage)

Ausgenommen von diesem Durchfahrtsverbot sind:

  • Personen, die den meldeamtlichen Wohnsitz im gesperrten Teilstück haben;
  • Grundbesitzer dürfen die Wälder/Felder erreichen, um dort zu arbeiten (nicht, um die Betriebe zu erreichen und dort Speisen und Getränke zu konsumieren);
  • Angestellte der Betriebe am Toblacher See mit regulärem Arbeitsvertrag, im Dienst;
  • Transport von Menschen mit Behinderung mit dementsprechender Ermächtigung (nur Be- und Entladen; das Fahrzeug muss dann auf dem Parkplatz abgestellt werden); 
  • Taxi und Mietwagen mit Fahrer, im Dienst;
  • Jagd- und Fischereiaufseher, im Dienst;
  • Fahrzeuge für den Müllsammeldienst;
  • Fahrzeuge des Postdienstes (ausgenommen Kuriere);
  • Einsatzfahrzeuge im Dienst (Ordnungskräfte, Feuerwehr, Forstdienst, Weißes Kreuz, Bergrettungsdienst, Dienstfahrzeuge der Gemeinde und des Tourismusvereins);
  • Übernachtende Gäste mit Buchungsbeleg des Campings am Toblacher See ausschließlich zur Anreise nur von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr;
  • Ermächtigte Fahrzeuge im Besitz einer Sondergenehmigung ausgestellt von der Ortspolizei.




Zuständig

DEU